Erstattung von Betreuungskosten
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Auch 2020 bietet die KAS wieder Begleitete Familienferien an. Anmeldungen können bis zum 30. Dezember 2019 erfolgen.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.