Erstattung von Betreuungskosten

Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.

Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.

Empfehlung zur Erstattung von Betreuungskosten
Fachbereich:
Ehe, Familie und Partnerschaft
Veröffentlicht am:
02.12.2023

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