
Dritte Lebensphase – Wie geht es weiter nach dem Dienst?
Die Dritte Lebensphase ist für jeden Angehörigen der Bundeswehr ein einschneidendes Ereignis.
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.