#WirFürEuch
Es geht also in #WirFürEuch nicht um Spenden für den Wiederaufbau, sondern um langfristige Hilfe und Begleitung bei der Bewältigung der Flutschäden.
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.