Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen
Mit Urteil BVerfG vom 18.07.2018 wurde die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.
Geislticher Impuls: Die erste Kerze brennt am Adventskranz, ich werde ruhig. Jahr für Jahr bewegt mich dieser Moment. – Krisenkompass.de
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