Ehegatten­not­ver­tret­ungs­recht – das ist neu (seit 01.01.2023)

Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.

Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.

Ehegattennotvertretungsrecht
Fachbereich:
Ehe, Familie und Partnerschaft
Veröffentlicht am:
20.01.2023

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