
Ehegattennotvertretungsrecht – das ist neu (seit 01.01.2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Schaffen wir es in unserer Zeit, unser Herz und unsere Seele zu öffnen, für das wahre Licht, für den wahren Frieden, den die Engel verkündeten?
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.