
Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen
Mit Urteil BVerfG vom 18.07.2018 wurde die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.
„Amoris Laetitia – Über die Liebe in der Familie“ – Pressemedlung zur Würdigung des Nachsynodalen Schreibens
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