Erstattung von Betreuungskosten
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
„Wie viel katholischer Glaube passt auf eine Scheckkarte?“ so fragt KIRCHE IN NOT auf ihrer Homepage.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.