
Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 – „Telearbeit und mobiles Arbeiten“
Die neugefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ wurde von Sts Hoofe gebilligt und tritt nunmehr in Kraft.
Seit Jahresbeginn gilt die neue Soldatenarbeitszeitverordnung, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern soll.
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