Erstattung von Betreuungskosten
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Alles Wissen und Können der Menschen erfährt plötzlich Grenzen. Erfahrungen in einer Zeit, in der alles so grenzenlos schien.
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