
KAS Familienferien 2019
Auch im nächsten Jahr finden die geistlich begleiteten „KAS Familienferien“ statt, für die Sie sich noch bis Dezember 2018 anmelden können.
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.