
Erstattung von Betreuungskosten
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Zum 01.11.2023 wurde die neue Regelung A-2640/6 „Erhalt und Steigerung der Psychischen Fitness von Soldatinnen und Soldaten“ veröffentlicht.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.