
Ergänzung zur Telearbeit bzgl. Versicherungsschutz
Die Wohnung ist nicht durch eine betriebliche Unfallkasse unfallversichert. Der mangelnde Versicherungsschutz stellt ein Problem bei der Telearbeit dar.
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.