
Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen
Mit Urteil BVerfG vom 18.07.2018 wurde die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.
Beim 20. „Tag der offenen Tür der Bundesregierung“ (25. u. 26.8.2018) in Berlin beteiligte sich der Sachausschuss VI mit seinem Stand.
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