Erstattung von Betreuungskosten
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Am 09.06.2024 fand für alle Dienststellen am Standort Euskirchen ein Familienfest statt, an dem auch die Katholische Militärseelsorge vertreten war.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.