
Ehegattennotvertretungsrecht – das ist neu (seit 01.01.2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Zu oft sprechen wir Christen von einem Christentum der Verbote, zu selten wird über die große Erlösungskraft, die uns das Christentum schenkt, gepredigt. Wenn wir als Christen keine Freude mehr ausstrahlen, werden wir das Feuer in den Herzen der Menschen, auch nicht für Christus entfachen können. Also lasst uns wieder unseren Frohmut entdecken, in der Wiederbelebung des Gebets und in der Dankbarkeit auch in den kleinen Dingen des Alltags.