Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.

Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass lesen:
https://krisenkompass.de/beitraege/veroeffentlichungen/2023/01/ehegattennotvertretungsrecht-2023/