Ehegattennotvertretungsrecht – das ist neu (seit 01.01.2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Zum neuesten Stand der Umsetzung sowie Planung der Angebotspalette des Familienteams trug der Geschäftsbereichsleiter der KAS, Herr Manuel Neuber, vor.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.