Ehegattennotvertretungsrecht – das ist neu (seit 01.01.2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Aufgrund des großen Interesses am Online Workshop „Mit Kindern im Lockdown“ mit Frau Maren Bartenstein wird ein zweiter Termin am 05. März 2021 angeboten.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.