
Erstattung von Betreuungskosten
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Geburtstage, Schulabschluss, Berufsabschluss, Diplom, Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Beförderungen, Hochzeitstag, Jubiläen, usw. sind Feste voller Freude, die uns trägt.
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