
Ehegattennotvertretungsrecht – das ist neu (seit 01.01.2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Die neue Broschüre „Durchhalten trotz Corona-Krise“ der ZfG bietet verschiedene Anregungen für Paare, Familien und Singles.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.