Ehegattennotvertretungsrecht – das ist neu (seit 01.01.2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Eine besondere Stimmung liegt in der Zeit zwischen den Weihnachtstagen und dem Beginn des neuen Jahres.
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