Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 – „Telearbeit und mobiles Arbeiten“

Die neugefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ wurde von Sts Hoofe gebilligt und tritt nunmehr in Kraft.

Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.

Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“
Fachbereich:
Ehe, Familie und Partnerschaft
Veröffentlicht am:
19.07.2019

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