Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen

Mit Urteil BVerfG vom 18.07.2018 wurde die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.

Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.

Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen
Fachbereich:
Ehe, Familie und Partnerschaft
Veröffentlicht am:
12.10.2018

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