Erstattung von Betreuungskosten
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Diese viereinhalb Monate waren reich an Begegnungen und Erfahrungen, aber eben auch eine Zeit des Verzichtes.
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Katholikenrat beim Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr
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