Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 – „Telearbeit und mobiles Arbeiten“
Die neugefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ wurde von Sts Hoofe gebilligt und tritt nunmehr in Kraft.
Ergänzung Informationen zu dem im Juli vom dt. Bundestag verabschiedeten Gesetz zur „Besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“.
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