Erstattung von Betreuungskosten
Für eine einheitlichen Praxis wurden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
Die Online-Seminarreihe des Familienbundes der Katholiken rund um das Thema „Familie“.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.