
Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen
Mit Urteil BVerfG vom 18.07.2018 wurde die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.
Noch bis zum 28. September 2020 kann man sich für die KAS Familien Challenge 2.0 der KAS-Soldatenbetreuung bewerben.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.