Ehegattennotvertretungsrecht – das ist neu (seit 01.01.2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Am 28.11.2018 fand im Deutschen Bundestag die Veranstaltung „Vereinbarkeit des Dienstes in der Bundeswehr mit dem Familien- und Privatleben“ statt.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.