
Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen
Mit Urteil BVerfG vom 18.07.2018 wurde die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.
OTL Walter Raab und Ulrike Gräf nehmen am Marktplatz der Netzwerkpartner in Leipzig teil.
Den ausführlichen Beitrag können Sie auf der Webseite des Krisenkompass.de lesen, wo der Beitrag ursprünglich veröffentlicht wurde.