Am 1. Januar ist eine Reform des Betreuungsrechts mit Einführung eines gegenseitigen Vertretungsrechts von Ehegatten in Notfallsituationen in Kraft getreten.
Am 1. Januar ist eine Reform des Betreuungsrechts mit Einführung eines gegenseitigen Vertretungsrechts von Ehegatten in Notfallsituationen in Kraft getreten.